Geschäftsordnung der Volkshochschule Hohn e. V.


§ 1
Die Arbeit des Vorstandes und des Beirates für die VHS Hohn ist ehrenamtlich.

§ 2
Der Leiter / die Leiterin der VHS und der Kassenwart / die Kassenwartin sind dem Vorstand des Vereins gegenüber verantwortlich.

§ 3
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 15,- €. Er wird im 2. Quartal des jeweiligen Jahres per Bankeinzug entrichtet. Der Beitrag wird bei Teilnahme an einem Kurs angerechnet.

§ 4
Die Mitgliedsbeiträge sind zum Wohle des Vereins zu verwenden.

§ 5
Die Mindestteilnehmerzahl der Teilnehmer/innen wird vom Vorstand festgelegt.

§ 6
Die Kursgebühren sind im Programm angegeben. Mitglieder erhalten bei Teilnahme an ausgewiesenen Kursen eine Ermäßigung auf die jeweilige Kursgebühr.
Kinder, Schüler/innen und Auszubildende zahlen bei Vorlage eines Nachweises die halbe Kursgebühr, falls kein Festpreis vereinbart war.

§ 7
Über alle MV-Versammlungen, Vorstandssitzungen und Beiratssitzungen ist ein Protokoll zu führen, in dem alle Beschlüsse niedergeschrieben werden müssen.

§ 8
Die Geschäftsordnung und erforderlich werdende Änderungen sind von der MV mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu billigen. Die Geschäftsordnung braucht nicht in das Vereinsregister eingetragen zu werden. Für die Mitglieder ist sie jedoch der Satzung beizufügen.



Diese überarbeitete Fassung der Geschäftsordnung ist auf der heutigen Jahreshauptversammlung
beschlossen worden.



Hohn, den 14.11.2006

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